

Preise
Grundlagen
Für meine anwaltlichen Leistungen massgebend ist in erster Linie der Anwaltstarif
www.ag.ch/sar/output/291-150.pdf. Die Preise verstehen sich immer ohne MWST, Auslagen und Spesen.
Aussergerichtliche Beratungen, Rechtsvertretungen und Mediationen
Der Stundenansatz für aussergerichtliche Beratungen, Rechtsvertretungen und Mediationen beträgt Fr. 220.--. Bei hohen Streitwerten von über Fr. 100`000.-- liegt der Stundenansatz zwischen Fr. 250.-- bis Fr. 280.--.
Für konkrete Projekte wie zum Beispiel das Erstellen von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Arbeitsverträgen, Reglementen etc. vereinbare ich mit meinen Mandanten - nach Abschluss einer Erstberatung und Kurzanalyse - auf Verlangen ein Kostendach.
Gerichtliche Vertretung
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten (das heisst bei den meisten Fälle) erfolgt die Honorarbemessung nach der Höhe des Streitwertes, mit Zu- oder Abschlägen je nach Schwierigkeitsgrad und durchlaufener Prozessphasen.
Wenn es um Streitigkeiten geht, die keinen Einfluss auf das Vermögen der Parteien haben, erfolgt die Entschädigung nach Stundenaufwand im Rahmen des Anwaltstarifes.
Unentgeltliche Rechtspflege
Parteien wird von den Gerichten und Behörden unter Umständen die unentgeltliche Prozessführung gewährt. Dies bedeutet Befreiung von den Gerichtskosten und in der Regel auch der Anwaltskosten. Voraussetzung für die unentgeltliche Prozessführung sind die finanzielle Bedürftigkeit und die Nichtaussichtslosigkeit des Verfahrens. Zudem muss beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung gestellt werden.
Massgebend bei der Beurteilung der finanziellen Bedürftigkeit ist das betreibungsrechtliche Existenzminimum www.berechnungsblaetter.ch/rilexmi.htm. Wird dieses vom Nettoeinkommen des Gesuchstellers nicht gedeckt oder nur wenig überschritten, besteht Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung. Möglich ist je nach finanzieller Situation auch eine teilweise Befreiung von den Prozesskosten.
